Beginn: 1. des nächsten Quartals nach der schriftlichen Teilnahmeerklärung
Laufzeit: 12 Monate
Beitragsrückerstattung: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten Krankenversicherungsbeiträge bis max. 600€ (AN+AG-Beitrag)
Für anteilige Kalenderjahre erfolgt eine anteilige Auszahlung
Rückzahlung erfolgt im 4. Quartal nach Ablauf des Wahltarifjahres
Hinweise:
Sollten Sie wider Erwarten krank werden, sind Sie trotzdem vollumfänglich versichert. Sie erhalten dann lediglich weniger oder keine Beitragsrückzahlung.
Für den Tarif gibt es keine Kosten, kein Leistungsausschluss, kein Selbstbehalt.
Mit der Teilnahme am Wahltarif sind Sie für die Dauer des Wahltarifs ein Jahr an die HEK gebunden.
Sie können die Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie kleinere ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen und diese privatärztlich bezahlen (Bitte dazu nicht
die Gesundheitskarte beim Arzt vorlegen).
Bezug von Kinderkrankengeld verhindert eine Beitragsrückerstattung.